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Antrag auf ergonomischen Schreibtisch bei der Versicherung stellen: so geht’s!

Sie möchten wissen, wie Sie genau einen Antrag stellen können? Wir haben ein paar wesentliche Infos für Sie zusammengestellt!

Wer kann einen Antrag stellen?

Wer einen ergonomischen, höhenverstellbaren Schreibtisch und einen entsprechenden orthopädischen Bürostuhl beantragen möchte, sollte über eine medizinische Indikation verfügen, die diese notwendig macht. Degenerative Erkrankungen an den Bandscheiben, Beckenvenenthrombosen oder auch in den Bereichen der Beinveneninsuffizienz sind hier nur als Beispiele genannt. Ausführliche Listen über Erkrankungen finden sich an verschiedenen offiziellen Stellen im Internet wie der Interessengemeinschaft der Rückenschullehrer.

Was ist nötig, um den Antrag einzureichen?

Neben der medizinischen Notwendigkeit für einen ergonomisch ausgestatteten Arbeitsplatz ist eine ärztliche Begründung darüber auszuhändigen, die attestiert, dass ein Sitz-Steh-Schreibtisch und/oder geeigneter Bürostuhl verordnet werden muss, um der beruflichen Tätigkeit weiterhin nachgehen zu können. Es ist außerdem hilfreich, wenn der Arzt Ihnen belegt, dass ein orthopädischer Bürostuhl eine nach allen Seiten flexibel bewegbare Sitzfläche benötigt.

Wohin richte ich meinen Antrag?

In der Regel erfolgt die Antragsstellung über den Versicherer, das heißt über die Bundes- oder Landesversicherungsanstalt für Angestellte. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollte der Antrag bei der Berufsgenossenschaft eingereicht werden. Auch die Knappschaftsversicherung, Agentur für Arbeit oder Hauptfürsorgestelle oder die Krankenkasse können der Adressat sein. Letztere dann, wenn im Rahmen von Rückenbeschwerden Präventionsleistungen bezogen werden können. Grundsätzlich möchten wir aber darauf hinweisen, dass es stets Einzelfallentscheidungen sind, ob es zu einer Teil- oder Kompletterstattung kommen kann. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass der Antrag vor dem Kauf des Schreibtisches bzw. Bürostuhls erfolgen muss, ansonsten besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Wie bei vielen anderen Zuwendungen auch, ist trotz des wirtschaftlichen Faktors, den eine Anschaffung für den Versicherungsträger oft in Relation zu Folge-Heilbehandlungen bedeutet, nicht immer eine Bewilligung sicher. Wir raten Ihnen also: Gehen Sie freundlich, aber hartnäckig vor und bleiben Sie am Ball – Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken!

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